Rechtliches
Nutzungsbedingungen
Fassung 1.1 · Gültig ab 14. August 2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform Stonewake, betrieben von Stonewake, Inhaber: Luca Diaz Hilterscheid, Märkische Heide 5, 14532 Kleinmachnow, Deutschland ("Anbieter"). Sie gelten für das im Bestellformular genannte Unternehmen ("Kunde") und für die Personen, die der Kunde zur Nutzung der Plattform berechtigt ("Nutzer").
1. Geltungsbereich
1.1 Die Plattform wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten, insbesondere Banken und anderen regulierten Finanzinstituten. An Verbraucher richtet sie sich nicht.
1.2 Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem Bestellformular und dem mit dem Bestellformular geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag den Vertrag. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter leistet, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Bestellformular gehen diesen Bedingungen vor.
2. Die Leistung
2.1 Stonewake ist eine Recherche- und Nachweisplattform. Sie beobachtet öffentliche Quellen und ruft sie ab, erfasst und verifiziert Entwicklungen zu Organisationen, zu Ländern und, auf Weisung des Kunden, zu natürlichen Personen in deren beruflicher Funktion; sie bildet Tatsachen ab, die amtliche Unternehmensregister und Amtsblätter veröffentlichen; und sie fügt die Ergebnisse zu Rechercheansichten, Screenings, strukturierten Referenzdaten und exportierbaren Berichten zusammen. Jede inhaltliche Ausgabe trägt eine Quellenangabe, bei Registertatsachen einschließlich Registername, Kennung und Abrufdatum.
2.2 Die Plattform ist ein Informationswerkzeug. Sie bereitet Belege und Bewertungsentwürfe auf; sie trifft keine Entscheidung und führt keine Handlung aus. Screening-Einstufungen, Relevanzwerte von Transaktionen und vergleichbare Ausgaben sind Entwürfe, die ein Nutzer vor jeder Verwendung prüfen und bestätigen oder verwerfen muss.
2.3 Die Plattform ist nicht: eine Auskunftei oder ein Bonitätsscoring-Dienst, ein Dienst zum Abgleich mit Sanktionslisten oder PEP-Listen (dafür sind die lizenzierten Werkzeuge des Kunden zuständig; die Plattform prüft keine solche Liste), eine Quelle für Rechtsberatung oder ein Ersatz für die eigene aufsichtsrechtliche Beurteilung des Kunden.
2.4 Teile der Plattform nutzen künstliche Intelligenz, um belegte Tatsachen zu extrahieren, abzugleichen, zu verknüpfen und zusammenzufassen. Von KI entworfene Inhalte sind im Produkt gekennzeichnet. Der Anbieter hält eine Selbsteinschätzung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) vor und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Für seine Nutzung der Plattform handelt der Kunde als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689.
2.5 Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, einschließlich der Änderung oder Einstellung einzelner Funktionen, sofern der im Bestellformular beschriebene Kern der Leistung nicht wesentlich verringert wird.
3. Konten und Zugang
3.1 Der Anbieter richtet den Arbeitsbereich des Kunden und die ersten Administratorkonten ein. Der Kunde verwaltet seine Nutzer und stellt sicher, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt und nur von der Person genutzt werden, für die sie ausgestellt wurden.
3.2 Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Zugangsdaten kompromittiert sind oder ein Nutzer ausscheidet. Der Anbieter darf Konten sperren, von denen ein Sicherheitsrisiko ausgeht.
3.3 Rollen und Berechtigungen im Produkt (zum Beispiel Analyst, Betrachter, Administrator) sind Teil der Leistung; der Kunde vergibt sie so, dass Nutzer nur innerhalb ihrer Funktion handeln.
4. Zulässige Nutzung
Der Kunde und seine Nutzer dürfen nicht:
- (a) Ausgaben der Plattform als alleinige Grundlage einer automatisierten Entscheidung verwenden, die einer natürlichen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO); jede solche Entscheidung muss ein Mensch prüfen und verantworten;
- (b) die Plattform nutzen, um die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zu bewerten, einen Bonitätsscore einer natürlichen Person zu bilden oder aus Ausgaben der Plattform einen personenbezogenen Score, ein Rating oder eine Rangfolge aufzubauen;
- (c) Personenscreening zu anderen Zwecken einsetzen als zur geldwäscherechtlichen Sorgfaltsprüfung und zur verstärkten Sorgfaltsprüfung im regulierten Geschäft des Kunden; Bewerber- und Mieterprüfungen, Entscheidungen über Leistungen oder Verträge gegenüber Verbrauchern, Marketing und Zwecke der Strafverfolgung sind untersagt;
- (d) bei der Beauftragung eines Personenscreenings einen unzutreffenden Zweck angeben; der zu jeder Anfrage dokumentierte Zweck muss der tatsächliche sein;
- (e) Inhalte der Plattform weiterverkaufen, unterlizenzieren, weiterverbreiten oder systematisch auslesen, insbesondere Daten aus lizenzierten Quellen; stellt das Produkt eine Quelle in reduzierter Form dar (zum Beispiel nur als Quellenangabe), darf der Kunde die zugrunde liegenden lizenzierten Daten weder rekonstruieren noch extrahieren;
- (f) registerbasierte personenbezogene Daten außerhalb der eigenen Sorgfaltsdokumentation des Kunden erneut veröffentlichen oder eine öffentlich zugängliche Suchfunktion auf Basis von Plattformdaten betreiben;
- (g) technische Beschränkungen der Plattform umgehen (Anfragebegrenzungen, Mandantentrennung, Darstellungsregeln), die Infrastruktur untersuchen oder scannen oder Schadcode einbringen;
- (h) den Zugang mit anderen Dritten als Nutzern teilen oder die Plattform für Rechtsträger nutzen, die nicht Vertragspartei sind;
- (i) die Plattform oder ihre Ausgaben als Sicherheitsbauteil eines Produkts einsetzen.
Bei begründetem Verdacht eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Ziffer darf der Anbieter den Zugang sperren, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden, soweit die Verzögerung kein Risiko begründet, und stellt den Zugang wieder her, sobald der Verstoß beseitigt ist.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Rechtsgrundlage der von ihm beauftragten Prüfungen verantwortlich. Beauftragt der Kunde eine Recherche oder ein Screening zu einer natürlichen Person, bestätigt er insbesondere, dass er im Rahmen seiner eigenen aufsichtsrechtlichen Pflichten handelt (zum Beispiel Sorgfaltspflichten nach dem GwG und dem EU-Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung) und dass der von ihm dokumentierte Zweck zutrifft. Der Anbieter verlässt sich auf diese Bestätigung.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer Entwurfsausgaben vor jeder Verwendung prüfen, entsprechend der auf menschliche Aufsicht ausgelegten Gestaltung der Plattform.
5.3 Der Kunde erbringt die zur Leistungserbringung angemessen erforderliche Mitwirkung (zum Beispiel die Benennung von Ansprechpartnern aus Technik und Compliance).
6. Datenschutz
6.1 Soweit die Plattform personenbezogene Daten auf Weisung des Kunden verarbeitet (insbesondere von Banken beauftragte Screenings zu benannten Betroffenen), ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter; maßgeblich ist der mit dem Bestellformular geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
6.2 Für die eigenen Schichten der Plattform, insbesondere die Abbildung öffentlicher Register und Amtsblätter, ist der Anbieter Verantwortlicher; maßgeblich sind die veröffentlichte Datenschutzerklärung und der Hinweis zu öffentlichen Registern. Der Anbieter sichert dem Kunden zu, dass diese Schicht ausschließlich von Registern veröffentlichte Tatsachen mit Quellenangaben verarbeitet und keine personenbezogenen Scores berechnet.
6.3 Jede Partei hält das für sie geltende Datenschutzrecht ein.
7. Vertraulichkeit
7.1 Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der Sorgfalt, die sie auf eigene vergleichbare Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt, und nutzt sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
7.2 Die Recherchetätigkeit des Kunden in der Plattform (wonach er sucht, was er screent und was er zusammenstellt) ist vertrauliche Information des Kunden. Die nicht öffentliche Produktarchitektur, die Dokumentation und die Preise des Anbieters sind vertrauliche Informationen des Anbieters.
7.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die von der Offenlegung betroffene Partei wird vor der Offenlegung informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8. Schutzrechte
8.1 Die Plattform, ihre Software, ihr Design und ihre Dokumentation bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Plattform für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen.
8.2 Vom Kunden erzeugte Berichte und Exporte darf der Kunde über die Vertragslaufzeit hinaus für seine internen Zwecke nutzen und aufbewahren, einschließlich aufsichtsrechtlicher Akten und Prüfungen. An Tatsachen, die öffentliche Register veröffentlichen, beansprucht keine Partei Rechte.
8.3 Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, vom Kunden bereitgestellte Eingaben in dem Umfang zu verarbeiten, der zur Leistungserbringung erforderlich ist.
9. Verfügbarkeit und Support
9.1 Der Anbieter betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt und Fachkunde und strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungen kündigt er vorab an, soweit dies möglich ist.
9.2 Verbindliche Servicelevel und Supportzusagen bestehen nur in dem Umfang, in dem das Bestellformular sie ausweist.
10. Gewährleistung und Haftungsausschluss
10.1 Die Plattform gibt Informationen aus öffentlichen Quellen und amtlichen Registern mit dem Stand des Abrufs wieder und nennt das Abrufdatum. Maßgeblich bleiben die Register und die öffentlichen Quellen selbst. Über die getreue Wiedergabe dessen hinaus, was die genannte Quelle beim Abruf angegeben hat, gewährleistet der Anbieter nicht, dass Quelleninhalte richtig, vollständig oder aktuell sind.
10.2 Suchbasierte Screenings geben wieder, was die abgefragten öffentlichen Quellen im eingestellten Umfang, Zeitfenster und Budget zum Zeitpunkt des Laufs zurückgegeben haben; als unvollständig gekennzeichnete Ergebnisse sind unvollständig. Ein leeres Ergebnis bedeutet, dass die eingestellte Suche nichts gefunden hat, nicht, dass nichts existiert.
10.3 Ausgaben der Plattform sind Information, keine Beratung. Sie stellen keine Rechts-, Compliance- oder Anlageberatung dar und ersetzen nicht die eigene aufsichtsrechtliche Beurteilung des Kunden.
10.4 Bei wesentlichen Registertatsachen, an die Rechtsfolgen geknüpft werden sollen, sollte der Kunde die Angabe an der genannten Quelle prüfen; die Plattform ist so ausgelegt, dass genau diese Prüfung einen Klick erfordert.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; nach dem Produkthaftungsgesetz; sowie im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich schriftlich übernommenen Garantie.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.3 In den Fällen der Ziffer 11.2 ist die Gesamthaftung des Anbieters je Vertragsjahr auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die Plattform gezahlt hat. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Einzelfall höher ist.
11.4 In den Fällen der Ziffer 11.2 ist die Haftung für Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, risikoangemessener Sicherung der aus der Plattform exportierten Daten durch den Kunden angefallen wäre.
11.5 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
11.6 Für seine Entscheidungen bleibt allein der Kunde verantwortlich; die Rollenverteilung in den Ziffern 2.2, 4 (a) und 5.1 ist zugleich eine Verteilung der Verantwortung.
11.7 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen; die Haftung nach dieser Ziffer 11 bleibt unberührt.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Bestellformular.
12.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere in einem anhaltenden, wesentlichen Verstoß gegen Ziffer 4 (zulässige Nutzung), den der Kunde nach Abmahnung nicht abstellt.
12.3 Nach Vertragsende kann der Kunde seine Berichte und Daten während einer Übergangsfrist von 30 Tagen exportieren; danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder das Aktivitätsprotokoll entgegenstehen, das nur fortgeschrieben wird; Einträge, die nur Kennungen enthalten, bleiben bestehen.
13. Änderungen dieser Bedingungen
13.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, indem er den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform benachrichtigt und die Änderungen hervorhebt.
13.2 Widerspricht der Kunde nicht vor dem Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten Bedingungen; die Benachrichtigung weist ausdrücklich auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; bis dahin und, wenn keine Kündigung erklärt wird, für die restliche Laufzeit gelten gegenüber dem widersprechenden Kunden die bisherigen Bedingungen weiter.
13.3 Änderungen, die das Vertragsgefüge zum Nachteil des Kunden wesentlich verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist (§ 38 ZPO), ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Potsdam, der Gerichtsbezirk des Sitzes des Anbieters in Kleinmachnow, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ist die Gerichtsstandsvereinbarung im Einzelfall unwirksam, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
14.3 Vertragssprache ist Englisch. Wird eine deutsche Übersetzung bereitgestellt, geht die englische Fassung vor, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.5 Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
14.6 Werden Verträge über die Plattform geschlossen, wird auf die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BGB verzichtet; Empfangsbestätigungen können per E-Mail erfolgen.